Nun hat erstmals ein österreichisches Gericht eine rechtskräftige Entscheidung wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz gefällt: Ein Salzburger Gericht hat einem offen homosexuellen Arbeitnehmer Schadenersatz für Diskriminierung und das erlittene homophobe Mobbing am Arbeitsplatz zuerkannt.
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Einladung zur Pressekonferenz: Erstes rechtskräftiges Urteil wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung
Seit 1. Juli 2004 ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das – in Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union – auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Beschäftigung und Beruf verbietet. Nun liegt das erste rechtskräftige Urteil nach dieser
Rehabilitierung der Strafrechts-Opfer: Mehrheit der Verurteilungen getilgt
Bei der am 19. September 2006 stattgefundenen Podiumsdiskussion der HOSI Wien zur Nationalratswahl berichtete BZÖ-Vertreter Norman Schadler, Vize-Kabinettschef von Justizministerin Karin Gastinger, auch über die bisherigen Bemühungen des Justizministeriums – und deren Ergebnisse – in Sachen Rehabilitierung jener Personen, die
19. September 2006: Podiumsdiskussion zur Nationalratswahl im HOSI-Zentrum
Lon Williams obsiegt vor dem Verwaltungsgerichtshof
Im Herbst 2004 löste der „Fall“ des US-Staatsbürgers Lon Williams großes Medieninteresse aus: Die österreichischen Behörden hatten sich geweigert, seine in den Niederlanden mit einem Deutschen geschlossene Ehe anzuerkennen und ihm als Ehegatten eines EU-Bürgers eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu




